Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines – Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen
Bundesweit-Ankauf
Lukas-Kevin Christ
Am Neuen Baum 4
59229 Ahlen
Tel: 02382 9668823
E-Mail: info@Bundesweit-Ankauf.de
nachfolgend – Bundesweit-Ankauf – und dem Kunden, nachfolgend – Kunde – in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sie sind Bestandteil der Geschäftsbeziehung.
Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden bleiben unwirksam, es sei denn, Bundesweit-Ankauf stimmt der Geltung schriftlich zu.
Bei allen künftigen Geschäften mit einem Kunden, der Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bundesweit-Ankauf auch dann, wenn auf deren Geltung nicht noch einmal ausdrücklich hingewiesen ist.
Die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit und Volljährigkeit des Kunden ist Voraussetzung für das wirksame Zustandekommen eines Vertrages.
Vertragssprache ist Deutsch.
2. Ankaufsrechner
Auf der Webseite von Bundesweit-Ankauf https://www.bundesweit-ankauf.de kann der Kunde ohne Registrierung im Menü unter „Ankaufsrechner“ den voraussichtlichen Ankaufspreis von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Wertgegenständen berechnen. Hierzu muss der Kunde in das bei der betreffenden Legierung dafür vorgesehene Feld das Gewicht des jeweiligen Wertgegenstandes eingeben.
Es wird sodann aufgrund der Gewichtsangaben des Kunden mittels der tagesaktuellen Ankaufskurse der Ankaufspreis angezeigt, den der Kunde im Verkaufsfall zum Zeitpunkt der Berechnung für die eingegebene Legierung und Menge vorbehaltlich der Richtigkeit der Angaben des Kunden sowie der Begutachtung durch Bundesweit-Ankauf voraussichtlich erhalten würde.
Es handelt sich bei der Berechnung der Werte um einen kostenfreien Service von Bundesweit-Ankauf für eine erste, unverbindliche Wert-Einschätzung. Bei den angegebenen Werten (Auszahlungsbeträge) handelt es sich nicht um bindende Angebote von Bundesweit-Ankauf.
3. Einsendung – Gefahrtragung
Auf der Webseite https://www.bundesweit-ankauf.de kann der Kunde mittels eines Onlineformulars eine Versandtasche nebst Begleitschrieben anfordern, welches ihm ermöglicht, seine edelmetallhaltigen Wertgegenstände auf deren Kosten an Bundesweit-Ankauf zu senden.
Hierzu muss der Kunde im Formular auf der Webseite Name, Adresse und E-Mail- Adresse angeben und auf „Versandtasche bestellen“ klicken.
Die Zusendung von Wertgegenständen an Bundesweit-Ankauf erfolgt bei Verwendung der zur Verfügung gestellten vorfrankierten Versandtasche und Versand über die Deutsche Post auf Kosten und Risiko von Bundesweit-Ankauf.
Für den Transport und dessen Versicherung ist ausschließlich die Deutsche Post zuständiger Vertragspartner des Kunden. Bei einem Versand über DHL sind die Wertgegenstände für bis zu EURO 2500,00 versichert.
Sollte der Warenwert, auch nur um 1,-€, überschritten werden erlischt die Versicherung.
Übersteigt der Wert diesen Betrag, kann eine Abholung angemeldet werden.
Der Kunde verpflichtet sich, bei einer Nutzung derselben, die Versandtasche bei einer Filiale der Deutschen Post abzugeben. Er erhält einen Paketschein, um den kostenfreien Versand nutzen zu können. Der Paketschein und die
Sendungsnummer sind die einzigen Beweismittel, dass der Kunde Wertgegenstände an Bundesweit-Ankauf versendet hat.
Sollte der Kunde die Versandtasche von Bundesweit-Ankauf nicht verwenden, ist dennoch zwingend erforderlich, dass der Kunde das Begleitschreiben der Sendung vollständig ausgefüllt und unterzeichnet beilegt. Das Begleitschreiben wird von Bundesweit-Ankauf auf https://www.bundesweit-ankauf.de zur Verfügung gestellt.
Zusendungen von Schmuck, Gold, Zahngold, Silber, Platin und anderen Edelmetallen oder Wertgegenständen an Bundesweit-Ankauf, bei denen nicht die von Bundesweit-Ankauf zur Verfügung gestellte Versandtasche bzw. Paketschein benutzt wird oder
die kostenlose Abholung durch den von uns beauftragten Sicherheitskurier erfolgt, erfolgen auf Kosten und Risiko des Versenders.
Bundesweit-Ankauf behält sich vor, die Annahme von Lieferungen, die den Eindruck erwecken, beschädigt, geöffnet oder sonst wie während der Lieferung manipuliert worden zu sein, zu verweigern. Derartige Lieferungen werden ohne irgendeine Haftung von Bundesweit-Ankauf an den Kunden auf Kosten von Bundesweit-Ankauf zurückgesendet.
Mit der Einsendung bestätigt der Kunde, dass alle Gegenstände ausnahmslos frei von Rechten Dritter sind, dass es sich um sein uneingeschränktes Eigentum handelt, über das der Kunde die volle Verfügungsberechtigung hat und dass die Gegenstände nicht aus einer strafbaren Handlung stammen.
4. Begutachtung / Gewichts- und Wertermittlung
Bei Bundesweit-Ankauf eingetroffen, werden die Wertgegenstände auf den reinen Edelmetallwert untersucht.
Mit der Einsendung/Vorlage der Wertgegenstände erteilt der Kunde seine Zustimmung zur Begutachtung der übersendeten bzw. vorgelegten Wertgegenstände.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Bundesweit-Ankauf ausschließlich die Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium, sowie Schmuck und andere Wertgegenstände, welche eine oder mehrere dieser Edelmetalle enthalten, prüft und ankauft.
Bundesweit-Ankauf rät daher dringend, sämtliche Besatzmaterialien, die Bundesweit-Ankauf nicht ankauft und die der Kunde behalten möchte, vor der Einsendung an Bundesweit-Ankauf zu entfernen, bzw. durch einen Fachmann entfernen zu lassen.
Der Kunde bestätigt ausdrücklich, dass im Falle der Einsendung von nicht ausgefassten Wertgegenständen und einer nach Angebotsabgabe von Bundesweit-Ankauf erfolgten Angebotsannahme durch den Kunden die Besatzmaterialien als mitverkauft
gelten.
Die Ermittlung des Edelmetallgewichtes von Zahngold, das mit Anhaftungen wie z.B. Zahn- und/oder Keramikresten versehen ist, erfolgt durch eine professionell durchgeführte Schätzung des Gesamtgewichtes abzüglich der nicht edelmetallhaltigen Fremdstoffe bzw. Materialien (sog. „Schmelzverluste“).
5. Mängel
Bundesweit-Ankauf teilt dem Kunden Beschädigungen zugesandter Gegenstände unverzüglich nach Kenntnisnahme mit, damit der Kunde eine entsprechende Schadensmeldung beim Versandunternehmen veranlassen kann.
Mindermengen und Abweichungen vom Begleitschreiben teilt Bundesweit-Ankauf ebenfalls mit und behält sich das Recht vor, bei groben Abweichungen die Gegenstände an den Kunden auf dessen Kosten zurückzusenden.
6. Angebot / Rücksendung
Nachdem die Wertgegenstände bei Bundesweit-Ankauf auf den reinen Edelmetallwert untersucht wurden, übersendet Bundesweit-Ankauf grundsätzlich basierend auf den aktuellen Preisen an der Börse innerhalb von 24 Stunden eine unverbindliche Wertermittlung per Email an den Kunden. Grundlage der Wertermittlung sind die Ankaufspreise zum Zeitpunkt der Auswertung der angebotenen Wertgegenstände.
Sofern seitens Bundesweit-Ankauf kein Interesse an einem Ankauf besteht oder der Kunde mit der Wertermittlung nicht einverstanden ist, werden die Wertgegenstände dem Kunden unverzüglich und für ihn kostenlos an die vom Kunden genannte Anschrift zurückgesandt. Es besteht keine Ankaufsverpflichtung seitens Bundesweit-Ankauf.
Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn er sich nicht binnen sieben Werktagen ab Zugang der Wertermittlung von Waren die keine Edelmetalle enthalten, äußert.
Sofern einzelne Gegenstände oder Teile gesendeter Stücke nicht angekauft werden können, da diese beispielsweise keine Edelmetalle enthalten, erfolgt auf Verlangen des Kunden ein Rückversand auf Kosten des Kunden. Sofern der Kunde binnen 14
Tagen nach Verständigung nicht ausdrücklich eine Rücksendung begehrt, erfolgt eine kostenlose Entsorgung durch Bundesweit-Ankauf.
Ist der Kunde mit der Wertermittlung einverstanden, teilt er dies Bundesweit-Ankauf mit und gibt damit ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Ankaufsvertrages über die von ihm an Bundesweit-Ankauf übersandten Wertgegenstände zu dem von Bundesweit-Ankauf ermittelten Wert ab.
7. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch eine Annahmeerklärung von Bundesweit-Ankauf in Textform zustande. Einer Annahmeerklärung steht die Auszahlung des Ankaufspreises gleich.
Der Ankauf der übersendeten bzw. vorgelegten Gegenstände erfolgt auf Grund der Bestätigung des Kunden, dass alle Gegenstände ausnahmslos frei von Rechten Dritter sind, dass es sich um sein uneingeschränktes Eigentum handelt, über das der Kunde volle Verfügungsberechtigung hat und die Gegenstände nicht aus einer strafbaren Handlung stammen.
Mit der Einsendung von Schmuck- und Edelsteinen erklärt der Anfragende/ Interessent / Kunde nach Erhalt eines schriftlichen Angebots durch die Firma Celik Schmuck GmbH sowie nach Ablauf einer Frist von 1 Monat, das Vorliegen eines besonderen Umstands, dass sein Schweigen (stillschweigend) als verbindliche Aussage für eine Annahme / Zustimmung nach den §§ 108 II, 177 II BGB bis zu einer Angebotshöhe von 250,00 EUR gelten lässt, wo ausnahmsweise ein Schweigen Erklärungsinhalt hat, wenn dieser keinen Erklärungsinhalt abgibt.
Gegen diese Bedingung kann innerhalb eines Monats nach Erhalt eines schriftlichen Angebots durch die Firma Celik Schmuck GmbH, Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist (formlos) schriftlich an Bundesweit-Ankauf.de, Am Neuen Baum 4, 59229 Ahlen oder elektronisch per E-Mail an info@bundesweit-ankauf.de einzureichen.
8. Zahlung
Der Kaufpreis wird nach Vertragsschluss ausschließlich und unverzüglich an die in der Eigentumsbestätigung genannte Person ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt per PayPal oder per Online Überweisung direkt auf das Bankkonto.
Eine persönliche Vorlage der zu verkaufenden Gegenstände ermöglicht auch eine Barzahlung.
Der Ankauf von Wertgegenständen von Unternehmern, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, muss Bundesweit-Ankauf nach § 14 BGB gesondert angezeigt werden.
Ein gewerblicher Verkäufer wird Bundesweit-Ankauf unverzüglich eine ordnungsgemäße Rechnung übermitteln. Die Zahlung erfolgt unverzüglich nach Eingang.
9. Eigentumsübertragung
Das Eigentum der angekauften Gegenstände geht mit Zahlung des Kaufpreises an Bundesweit-Ankauf über.
10. Retouren
Bei der ordnungsgemäßen Rücksendung geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, sobald die Gegenstände an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Institution übergeben worden ist, spätestens jedoch beim Verlassen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Rücksendung unverzüglich nach Entgegennahme bzw. Erhalt der Rücksendung auf Vollständigkeit und Beschädigungen, Mängel hinsichtlich Menge, Gewicht, Stückzahl oder der Verpackung zu überprüfen.
Beanstandungen sind Bundesweit-Ankauf unverzüglich nach Entgegennahme bzw. Erhalt der Rücksendung schriftlich mitzuteilen.
11. Geldwäsche
Bei allen Bargeldgeschäften deren Wert 2.000 € übersteigt, ist gemäß den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GwG) die Identifizierung des Kunden erforderlich.
Hierzu bedarf es einer Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses des Kunden.
12. Haftungsbeschränkungen und –freistellung
Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich die Haftung von Bundesweit-Ankauf auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Bundesweit-Ankauf zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Gegenüber Verbrauchern gilt die Haftungsbeschränkung für leichte Fahrlässigkeit nicht. Auch gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht bei Schäden an Bundesweit-Ankauf zur Bearbeitung übergebenen Sachen.
13. kein Widerrufsrecht
Bundesweit-Ankauf weist ausdrücklich darauf hin, dass bei einem Fernabsatzvertrag für Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, gemäß § 312d Abs. 4 Satz 6 BGB kein Widerrufsrecht besteht.
14. Erfüllungsort / Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Münster.
Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung zwischen Bundesweit-Ankauf und dem Kunden ist ausschließlich Münster, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder
in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
15. Datenschutz
Personenbezogene Daten (nachfolgend zumeist nur „Daten“ genannt) werden von uns nur im Rahmen der Erforderlichkeit sowie zum Zwecke der Bereitstellung eines funktionsfähigen und nutzerfreundlichen Internetauftritts, inklusive seiner Inhalte und der dort angebotenen Leistungen, verarbeitet.
Gemäß Art. 4 Ziffer 1. der Datenschutz-Grundverordnung gilt als „Verarbeitung“ jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wie das Erheben,
das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich
oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
Wir weisen insoweit hinsichtlich der Einzelheiten, insbesondere der Rechte der Kunden ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, die sie hier finden.
Bundesweit-Ankauf speichert den Vertragstext nicht, aber das Begleitschreiben und die Annahmeerklärung.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sofern die Bestimmungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.